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Neben den Vorgaben eines Bebauungsplanes gilt immer die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) sowie die Landesbauordnung. Dabei ist der Bebauungsplan immer auf ein genau festgelegtes Gebiet bezogen und einseh- oder erwerbbar in der örtlichen Baubehörde. Die Satzung des Bebauungsplans besteht aus textlichen sowie zeichnerischen Festsetzungen. Allgemein gilt: Was im Bebauungsplan nicht geregelt ist, kann frei bestimmt werden, insofern sich das Bauvorhaben in das bestehende Wohngebiet anpasst. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen!Ein qualifizierter Bebauungsplan legt Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Von einem einfachen Bebauungsplan spricht man wenn eine zuvor mehrere der oben genannten Festlegungen fehlen. Inhaltliche Festlegungen eines Bebauungsplans sind unter anderem: • Geschossflächen- und Grundflächenzahl • Anzahl der gestatteten Vollgeschosse und die Bauweise• Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefe • Dachvorgaben (Dachfirst, Deckmaterial, Dachform und Dachneigung) • Höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Gebäude • Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen • Bauflucht, Eigenart der näheren Umgebung, Baufenster etc. |